Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren (gem. §§ 21-25 WertV) basiert im wesentlichen
auf der Beurteilung des Substanzwerts. Der vorläufige Sachwert
(d.h. der Substanzwert des Grundstücks) wird als Summe von Bodenwert,
dem Wert der Gebäude (Wert des Normgebäudes sowie dessen besonderen
Bauteilen und besonderen (Betriebs) Einrichtungen) und dem Wert
der Außenanlagen (Wert der baulichen und nichtbaulichen Außenanlagen)
ermittelt.
Entsprechend den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
ist der Verkehrswert von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern mit Hilfe
des Sachwertverfahrens zu ermitteln, weil derartige Objekte üblicherweise
nicht zur Erzielung von Erträgen, sondern zur (persönlichen oder
zweckgebundenen) Eigennutzung bestimmt sind.
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