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Das Modell für die Ermittlung des Ertragswerts ist in den §§
15 20 WertV beschrieben. Dieses Verfahren wird zur Ermittlung
von Werten vordringlich renditeorientierter Gebäude wie z.B. Mehrfamilienhäuser
oder Gewerbeobjekten eingesetzt.
Die Ermittlung des Ertragswerts basiert auf den nachhaltig erzielbaren
jährlichen Einnahmen (Mieten und Pachten) aus dem Grundstück.
Die Summe aller Einnahmen wird als Rohertrag bezeichnet. Maßgeblich
für den (Ertrags)Wert des Grundstücks ist jedoch der Reinertrag.
Der Reinertrag ermittelt sich als Rohertrag abzüglich der Aufwendungen,
die der Eigentümer für die Bewirtschaftung einschließlich Erhaltung
des Grundstücks aufwenden muss (Bewirtschaftungskosten).
Das Ertragswertverfahren fußt auf der Überlegung, dass der dem
Grundstückseigentümer verbleibende Reinertrag aus dem Grundstück
die Verzinsung des Grundstückswerts (bzw. des dafür gezahlten
Kaufpreises) darstellt. Deshalb wird der Ertragswert als Rentenbarwert
durch Kapitalisierung des Reinertrags bestimmt.
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